Auf diesem Schießstand (Raumschießanlage) darf gemäß Erlaubnisbescheid der waffenrechtlich zuständigen Behörde nur mit folgenden Waffen-und Munitionsarten geschossen werden: | |
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Kurzwaffen | einschliesslich Vorderlader-Kurzwaffen bis zu einer max. Bewegungsernergie (E₀)der Geschosse bis 2.500 J |
Langwaffen | ausschliesslich mit Kurzwaffenmunition bis zu einer max. Bewegungsernergie (E₀)der Geschosse bis 2.500 J |
Die zugelassenen Kaliber müssen den in Tabelle 3 und 4 der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.01.2000, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 38a vom 24.02.2000, aufgeführten entsprechen. | |
Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern, Leuchtspur-oder Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten. | |
Flinten bis Kaliber 12 unter ausschließlicher Verwendung von Flintenlaufgeschossen aus Blei entsprechend der Sportordnung des BDS in der Disziplin ,,Speed-Schießen“ |
Der Erlaubnisbescheid der waffenrechtlich zuständigen Behörde legt fest, welche Waffen- und Munitionsarten auf dem Schießstand verwendet werden dürfen.
Es ist von großer Bedeutung, diese Beschränkungen zu beachten, um die Sicherheit der Schützen, Besucher und des Personals zu gewährleisten. Durch die Festlegung bestimmter Waffen- und Munitionsarten können potenzielle Gefahren minimiert und ein kontrollierter Schießbetrieb gewährleistet werden.
Daher ist es wichtig, den Erlaubnisbescheid sorgfältig zu lesen und die darin genannten Waffen- und Munitionsarten einzuhalten. Dies stellt sicher, dass alle Aktivitäten auf dem Schießstand den rechtlichen Vorgaben entsprechen und ein verantwortungsbewusstes, sicheres Umfeld für alle Beteiligten geschaffen wird.