Auf diesem Schießstand (Raumschießanlage) darf gemäß Erlaubnisbescheid der
waffenrechtlich zustandigen Behörde nur mit folgenden Waffen-und Munitionsarten
geschossen werden:
Kurzwaffen
einschliesslich Vorderlader-Kurzwaffen
bis zu einer max. Bewegungsernergie (E₀)der Geschosse bis 2.500 Joule
Langwaffen
ausschliesslich mit Kurzwaffenmunition
bis zu einer max. Bewegungsernergie (E₀)der Geschosse bis 2.500 Joule
Die zugelassenen Kaliber müssen den in Tabelle 3 und 4 der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.01.2000, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 38a vom 24.02.2000, aufgeführten entsprechen.
Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern, Leuchtspur-oder Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten.
Flinten bis Kal. 12
unter ausschließlicher Verwendung von
Flintenlaufgeschossen aus Blei
entsprechend der Sportordnung des BDS in der Disziplin
,,Speed-Schießen“