Auf diesem Schießstand (25m) darf gemäß Erlaubnisbescheid der waffenrechtlich zuständigen Behörde nur mit folgenden Waffen-und Munitionsarten geschossen werden.
Kurzwaffen
einschliesslich Vorderlader-Kurzwaffen
bis zu einer max. Bewegungsernergie (E₀)der Geschosse bis 1.500 Joule
Langwaffen
ausschliesslich mit Kurzwaffenmunition
bis zu einer max. Bewegungsernergie (E₀)der Geschosse bis 2.500 Joule
auf den Pos 1, 3 und 5
Die zugelassenen Kaliber müssen den in Tabelle 3 und 4 der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.01.2000, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 38a vom 24.02.2000, aufgeführten entsprechen.
Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern, Leuchtspur-oder Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten.